FU im Kreis Plön: Opferentschädigung muss schneller und unbürokratischer erfolgen!

(04.11.2016) Die Frauen Union (FU) im Kreis Plön hat durch eine Informations- und Diskussionsveranstaltung im Hotel Rosenheim in Schwentinental das Opferentschädigungsgesetz (OEG) in die Öffentlichkeit gerückt und mit namhaften Referenten wie Uwe Döring, Minister a.D., jetzt Vorsitzender vom WEISSEN RING, der Opferanwältin Charlotte Spieler sowie Andrea Langmaack vom Frauennotruf Kiel kritisch diskutiert.

Hintergrund: Wer durch eine Gewalttat einen gesundheitlichen Schaden erlitten hat, kann nach dem OEG bereits seit 1976 über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten Versorgung erhalten. Mit Einreichen des Antrages entbinden die Opfer Ärzte und Psychologen, Polizei und Sozialdienststellen von ihrer Schweigepflicht. Im zweiten Schritt wird das Ausmaß der Beschädigung geprüft. Hier reichen zurzeit die vorhandenen ärztlichen Unterlagen nicht aus; es werden zusätzlich Gutachten eingeholt, was die Verfahren verzögert, zumal die ärztlichen Dienste der Landesämter in der Regel überlastet sind. Nach Beantragung findet eine Prüfung des Grades der Schädigung (GdS) statt, nach dem sich die Leistung bemisst. Da sexueller Missbrauch in der Kindheit im Nachhinein schwer belegbar ist, werden aussagepsychologische Gutachten eingeholt, um die Glaubwürdigkeit der Opfer zu überprüfen.


"Diese im Strafverfahren entwickelten Beweisgrundsätze dürfen nicht auf das Sozialrecht übertragen werden. Hier gilt nicht die Unschuldsvermutung. Glaubhaftmachung muss ausreichen", so Uwe Döring. Zurzeit müssten die Opfer wiederholt Details und Zeugen nennen, um Leistungen zu erhalten. "Die Verfahren sind langwierig und dauern nicht selten 6 - 8 Jahre", ergänzte Charlotte Spieler.
Viele Opfer stehen diese Verfahren nicht durch, denn Opfer sexueller Übergriffe brauchen oft Jahre bis sie sich überhaupt im geschützten Raum zu den ihnen zugefügten Taten äußern können, besonders wenn die Taten in der Kindheit stattgefunden haben. "Einige Opfer sind so schwer traumatisiert, dass sie auch später kaum über die Taten berichten können. Jede Konfrontation mit dem Thema birgt für die Opfer die Gefahr einer erneuten Krise und lässt viele Opfer von ihren Anträgen zurücktreten", wusste Andrea Langmaack zu berichten.
Für die FU leiten sich daraus konkrete Forderungen zur Erleichterung des Verfahrens für die Opfer ab:

  • Die Sachverhaltsfeststellung darf nicht in Abhängigkeit von den Strafverfahren stattfinden, da diese nicht selten mehrere Jahre dauern, bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt.

  • Die Versorgungsämter der Länder sollen die in den meisten Fällen bereits vorhandenen ärztlichen und therapeutischen Berichte als ausreichende Beweise anerkennen.

  • Aussagepsychologische Begutachtung wurde im Strafverfahren entwickelt und darf im Sozialrecht nicht angewandt werden.

  • Glaubhaftmachung muss zur Bewilligung eines Antrages reichen.

  • Grundsätzlich soll das Antragsverfahren verwaltungsseitig wohlwollend begleitet werden.

  • Die Bearbeitungsdauer soll deutlich verkürzt werden (derzeit liegt sie bei durchschnittlich vier Jahren).

  • Mit dem Thema betraute Sachbearbeiter sollen grundsätzlich mit Opfern behutsamer kommunizieren. Dafür müssen diese besonders geschult werden.

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