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Frauen Union im Kreis Plön setzt sich für Opferrechte ein |
(19.05.2015) Die Frauen Union (FU) im Kreis Plön wird zum Landesdelegiertentag am 6. Juni 2015 einen Antrag einbringen, nach dem die Anträge von Opfern von Gewalttaten nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) schneller und mit erleichterter Beweiserbringung bearbeitet werden sollen. Nach dem Antrag soll die CDU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag prüfen, ob die derzeit geltenden Beweisregeln dem Sinn des Gesetzes und der wirklichen Gegebenheiten entsprechen.
Die Plöner FU-Vorsitzende Claudia Petersen begründet den Antrag damit, dass z.B. Opfer sexueller Gewalt, vor allem während der Kindheit, oft Probleme haben ihr Leben zu bewältigen: "Traumatische Erfahrungen bringen fast immer schwere gesundheitliche, verhaltensmäßige und soziale Störungen mit sich; ein erfolgreiches Berufsleben ist häufig nicht möglich. Viele Opfer haben jahrelange Klinikaufenthalte hinter sich, bevor sie – meist mit Unterstützung von außen - einen Antrag auf Opferentschädigungsrente stellen." Mit Einreichen des Antrages entbinden die Opfer Ärzte und Psychologen, Polizei und Sozialdienststellen von ihrer Schweigepflicht. Im zweiten Schritt wird das Ausmaß der Beschädigung geprüft. Hier reichen zurzeit die vorhandenen ärztlichen Unterlagen nicht aus; es werden zusätzlich Gutachten eingeholt, was die Verfahren verzögert, zumal die ärztlichen Dienste der Landesämter in der Regel überlastet seien. Nach Beantragung findet eine Prüfung des Grades der Schädigung (GdS) statt, nach dem sich die Leistung bemisst. Da sexueller Missbrauch in der Kindheit im Nachhinein schwer belegbar ist, werden aussagepsychologische Gutachten eingeholt, um die Glaubwürdigkeit der Opfer zu überprüfen. "Diese im Strafverfahren entwickelten Beweisgrundsätze dürfen nicht auf das Sozialrecht übertragen werden. Hier gilt nicht die Unschuldsvermutung. Glaubhaftmachung muss ausreichen. Zurzeit müssen die Opfer wiederholt Details und Zeugen nennen, um Leistungen zu erhalten. Die Verfahren sind langwierig und dauern nicht selten 6 - 8 Jahre. Viele Opfer stehen diese Verfahren nicht durch, denn Opfer sexueller Übergriffe brauchen oft Jahre bis sie sich überhaupt im geschützten Raum zu den ihnen zugefügten Taten äußern können, besonders wenn die Taten in der Kindheit stattgefunden haben", so die FU-Vorsitzende. Einige Opfer seien so schwer traumatisiert, dass sie auch später kaum über die Taten berichten können. Jede Konfrontation mit dem Thema berge für die Opfer die Gefahr einer erneuten Krise und ließe viele Opfer von ihren Anträgen zurücktreten. Petersen: "Wir wollen mit unserem Antrag nicht nur eine Änderung des OEG erreichen, sondern auch eine Beschleunigung und wohlwollendere Behandlung der Opfer seitens der Versorgungsämter." Sollte die Plöner Kreis-FU auf dem Landesdelegiertentag erfolgreich sein, würde der Antrag beim Bundesdelegiertentag der Frauen Union am 26./27. September in Kassel diskutiert und durch positiven Beschluss auf die politische Agenda der CDU gesetzt werden. |