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Dokumentationspflichten laufen aus dem Ruder: |
(22.01.2015) "Die Bürokratielasten zur Dokumentation des Mindestlohns laufen aus dem Ruder. Insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen stellen die umfangreichen Erfassungsvorschriften eine massive Belastung dar", sagt Momme Thiesen, Landesvorsitzender der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU Schleswig-Holstein (MIT), und fordert: "Das Mindestlohngesetz muss dringend korrigiert werden, um unsere Mittelständer aber auch viele Vereine vor ausufernder Bürokratie zu schützen. Wir erwarten von den Bundestagsabgeordneten unseres Landes, dass sie für eine rasche Überarbeitung des Mindestlohngesetzes eintreten." Das Mindestlohngesetz, seit 1. Januar 2015 in Kraft, sieht eine Reihe von umfangreichen Dokumentationspflichten zur Erfassung von Arbeitszeiten vor. "Bereits in den ersten Wochen nach Einführung zeigt sich deutlich, dass die Belastungen überhand nehmen und Unternehmer und ihre Mitarbeiter mit überflüssiger Bürokratie fesseln", unterstreicht Thiesen. Deshalb setzt sich die MIT Schleswig-Holstein für weitere Befreiungen von den Dokumentationspflichten ein. Seit Jahresanfang müssen Arbeitgeber für alle Mini-Jobs, selbst bei hohen Stundenlöhnen, jeden Tag die genauen Arbeitszeiten erfassen. Außerdem müssen in bestimmten Branchen wie Baugewerbe und Pflegedienste zusätzlich bei allen Beschäftigten bis 2958 Euro Monatsgehalt die genauen Arbeitszeiten dokumentiert werden. "Dies hat nichts mehr mit dem Mindestlohn zu tun", kritisiert Thiesen. "Selbst wenn man zahlreiche Überstunden leistet, kommt man bei 8,50 Euro normalerweise nicht über 1.900 Euro Monatsgehalt." Deshalb fordert die MIT, die Dokumentationspflichten für Beschäftigte mit höheren Monatsgehältern zu streichen. Außerdem sollen Mini-Jobs, bei denen der Lohn und die Arbeitszeiten in einem Vertrag festgeschrieben sind, komplett von den Dokumentationspflichten befreit werden. Darüber hinaus fordert die MIT Schleswig-Holstein, bereits zum 30. Juni 2015 durch Experten einen Bericht zu den Wirkungen des Mindestlohns auf geringfügig Beschäftigte in Vereinen und karitativen und kulturellen Organisationen vorzulegen. "Wir dürfen nicht akzeptieren, dass die Mindestlohnbürokratie das freiwillige Engagement von Menschen in Turnvereinen, Fußballclubs oder Kulturinstitutionen zurückdrängt. Hier gilt es besonders wachsam zu sein", mahnt Thiesen. Zudem appelliert die MIT, für Klarheit bei Anrechnungen von Arbeitgeberleistungen (z.B. Weihnachts- und Urlaubsgeld, Sonn-, Feiertags-, Nachtzuschläge und Gefahrenzulagen) und für mehr Rechtssicherheit bei Praktikantenvergütungen zu sorgen. "Bei Praktika ist unklar, ob der Mindestlohn bei der Überschreitung des Drei-Monatszeitraums ab dem ersten Tag der Fristüberschreitung oder rückwirkend ab Beginn des Praktikums zu zahlen ist", mahnt Thiesen weiter. Unklar sei zudem, wie Praktika zu vergüten sind, die 2014 begonnen wurden und in das Jahr 2015 reichen. "Der Mindestlohn muss endlich praxistauglich ausgestaltet werden. Was als Unterstützung für Geringverdiener gedacht war, darf nicht im Bürokratiemonster für Unternehmen enden", sagt Momme Thiesen. |