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Kreis und Gemeinden müssten Folgekosten für die Bahn mittragen |
(21.11.2013) "Die VKP-Mehrkosten für die Busse zur Anbindung an eine Bahnstrecke müssen am Ende der Kreis und die kommunale Familie zahlen", so der Kreistagsabgeordnete Werner Kalinka. Dies gehe aus der Antwort (Frage 15) der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Hans-Jörn Arp (CDU) hervor. Arp hatte sich am 21. Oktober 2013 auf Einladung Kalinkas und der CDU Probsteierhagen vor Ort zu dem Projekt informiert. Auch die Gemeinden werden zur Kasse gebeten. Das Bahnhofsumfeld und die Parkplätze lägen in ihrer "alleinigen Verantwortung" (Frage 10). Zuschüsse seien nur mit "bis zu 75%" möglich. Kalinka: "Damit steht fest: entgegen manchen Hoffnungen werden die betroffenen Gemeinden an der Strecke zumindest einen Teil zahlen müssen. Zum Nulltarif gibt es nichts." Auch für die Unterhaltung neuer Haltestellen für Busse seien sie zuständig. Auch über die geplanten Bahnhöfe herrscht jetzt Klarheit. In Schönkirchen, Probsteierhagen und Schönberg sollen Bahnhöfe errichtet werden (Frage 4). Haltepunkte soll es in Kiel-Ellerbek, Kiel-Oppendorf und Schönberger Strand geben. Für Fiefbergen und Passade ist der Zug damit abgefahren. In ihren Orten würde "Hein Schönberg" nicht halten. Das Bus-Bahn-Konzept befindet sich noch auf dem Planungs-Stadium von 2010 (Frage 13). Es solle 2014 "weiter entwickelt und konkretisiert werden", so die Landesregierung. Kalinka: "Ob es tatsächlich bessere Verbindungen gibt - und dann zu welchen Kosten - , lässt sich somit derzeit überhaupt nicht sagen. " Finanziell sind die Größenordnungen beträchtlich. Bislang werden lt. Vorplanung 30 Mio. Euro Investitionskosten erwartet, dies werde "derzeit präzisiert" (Frage 16). Allein für die bisherigen und "derzeit in Umsetzung befindlichen Planungsschritte" habe das Land bislang 1 Mio. Euro bereitgestellt (Frage 12). Die Kosten für den laufenden Betrieb der Strecke schätzt die SPD/Grünen/SSW-Landesregierung auf 1,4 bis 1,7 Mio. Euro pro Jahr (Frage 17). Über die Forderung nach einem Planfeststellungsverfahren für die gesamte Strecke wird der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (Frage 8) zu entscheiden haben. Die baulichen Veränderungen umfassen eine Sanierung des Oberbaus, teilweise auch des Unterbaus der Strecke, die Einrichtung der Bahnhöfe und Haltepunkte, die Einrichtung moderner Leit- und Sicherungstechnik und die technische Erneuerung der öffentlichen Bahnübergänge (Frage 4). Hinzu kommen Parkplätze und Bahnhofsumfelder. Kalinka: "Bei viel kleineren Projekten wird alles im Gesamten geprüft." Sollten Eigentümer der Bahnstrecke sich mit einem künftigen Betreiber nicht über den Preis einer Nutzung einigen können, so wäre die Bundesnetzagentur (Frage 3) zuständig. |